Nebenstelle:
Gerichtsstraße 27 - 29

Abteilungen 10 bis 19

Telefon- und Zimmerverzeichnis
Hier finden Sie die Kontaktdaten zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Serviceeinheiten.

Sprechzeiten:
montags - freitags: 8.00 - 12.00 Uhr
dienstags auch: 13.00 - 15.00 Uhr

Das Nachlassgericht regelt sämtliche rechtliche Angelegenheiten nach dem Tod eines Menschen.

Wenn der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Dortmund hatte, ist das Nachlassgericht Dortmund  zuständig,

Auf den folgenden Unterseiten haben wir für Sie einige Bereiche unserer Tätigkeit näher erläutert.

Sollten sich für Sie noch Fragen ergeben, stehen Ihnen unsere Geschäftsstellenmitarbeiter gern zur Verfügung.

Die Beurkundungen von Ausschlagungserklärungen und Erbscheinsanträgen, sowie die Rückgabe von Testamenten finden nach Terminvereinbarung statt.

Anträge für Testamentseröffnungen, Testamentshinterlegungen und Testamentsrückgaben können schriftlich gestellt werden.

Terminantrag für eine Erbausschlagung

  1. Bitte füllen Sie das Formular sorgfältig, vollständig und gut leserlich aus.
  2. Geben Sie dabei unbedingt eine Telefonnummer an, damit wir Sie zwecks Vereinbarung eines Termins erreichen können!
  3. Senden Sie das Formular per
    a) Post (Gerichtsstraße 27-29, 44135 Dortmund)
    b) Fax (0231/926 27090)
    c) oder E-Mail (nachlassabteilung@ag-dortmund.nrw.de) an uns zurück.
    Hinweis : Diese Email Adresse ist ausschließlich für  die Beantragung eines Termins zur Beurkundung einer Erbausschlagung eingerichtet worden. Alle anderen Anfragen werden nur über die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr) bearbeitet.
  4. Ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin wird Sie sodann anrufen, um einen Termin auszumachen.

Bitte beachten Sie folgendes: Das Einreichen des Formulars hemmt die Ausschlagungsfrist NICHT! Das bedeutet, dass die Beurkundung der Ausschlagung innerhalb der sechswöchigen Frist erfolgen muss. Haben Sie daher den Fristablauf im Blick. Bitte bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument und eine Sterbeurkunde zum Termin mit. Wir schützen Sie, indem wir eine Maske tragen.

Sollten wir Sie telefonisch nicht erreichen, erhalten Sie eine Terminladung per Post.

Terminantrag für einen Erbschein

  1. Bitte füllen Sie das Formular sorgfältig, vollständig und gut leserlich aus.
  2. Geben Sie dabei unbedingt eine Telefonnummer an, damit wir Sie zwecks Vereinbarung eines Termins erreichen können!
  3. Senden Sie das Formular per
    a) Post (Gerichtsstraße 27-29, 44135 Dortmund)
    b) Fax (0231/926 27090) an uns zurück.
  4. Ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin wird Sie sodann anrufen, um einen Termin auszumachen.

Bitte beachten Sie folgendes:

Gesetzliche Erbfolge: Wenn Sie einen Erbschein nach gesetzlicher Erbfolge beantragen möchten, muss die Verwandtschaft durch geeignete Urkunden belegt werden (weitere Hinweise dazu siehe unten).

Reichen Sie Kopien der Urkunden zusammen mit dem anliegenden Formular ein, damit geprüft werden kann, ob noch Urkunden fehlen. Beim Beurkundungstermin müssen Sie dann alle Urkunden im Original oder öffentlich beglaubigter Form mitbringen.

Testamentarischer Erbfolge: Bevor ein Termin vereinbart werden kann, müssen sämtliche Verfügungen von Todes wegen (Testamente/Erbverträge) eröffnet werden. Erst wenn Sie die Benachrichtigung über die Testamentseröffnung erhalten haben, können Sie einen Terminantrag stellen.

Sollten wir Sie telefonisch nicht erreichen können, erhalten Sie eine Terminladung per Post.

Bitte bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument zum Termin mit.

Standort der Abteilung

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