Der Geschäftsverteilungsplan ist öffentlich einsehbar und kann deshalb hier heruntergeladen werden.

 

Der vom Präsidium des Amtsgerichts Dortmund zum 01. Januar eines Jahres beschlossene Geschäftsverteilungsplan unterliegt im Laufe des Geschäftsjahres Veränderungen.

 

Maßgeblich ist der jeweilige Geschäftsverteilungsplan, der in seiner aktuellen Fassung in der Verwaltungsabteilung des Amtsgerichts hinterlegt ist. Die Einsicht kann (möglichst unter vorheriger Terminvereinbarung) erfolgen.