Vor dem Amtsgericht kann der Kirchenaustritt nach erfolgter Terminvergabe von montags bis freitags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie dienstags von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr, Gerichtsstraße 27/29, erklärt werden.
Es entsteht eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,00 Euro. Die Verwaltungsgebühr kann in der Kostenmarkenverkaufsstelle (gleiches Gebäude) bar entrichtet werden. Dort werden Sie über den weiteren Verfahrensablauf informiert. Ein Termin ist online unter www.justiztermine.nrw.de externer Link  zu buchen bzw. mit dem Button oben "Terminbuchung".