Die Aufgabe der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher besteht insbesondere in der Durchsetzung von Geldforderungen des Gläubigers gegen den Schuldner. Im Zuge dessen kann der Gerichtsvollzieher bewegliche Vermögensgegenstände, z. B. Möbel, Kraftfahrzeuge oder Schmuck, pfänden (Mobiliarvollstreckung).

Die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind zudem zuständig für

  • Zwangsräumungen
  • die Abnahme von Vermögensauskünften (Angabe aller Vermögenswerte an Eides statt) sowie für
  • Zustellungen.

Jede Gerichtsvollzieherin und jeder Gerichtsvollzieher ist in einem ihm zugewiesenen Amtsbezirk tätig. Die Zustellungs- und Vollstreckungsaufträge können an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts gesandt werden, von hier aus werden sie an die zuständige Gerichtsvollzieherin bzw. den zuständigen Gerichtsvollzieher verteilt.

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Suche nach zuständigen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern des Amtsgerichts Dortmund

Hier finden Sie die Liste aller zuständigen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Dortmund.

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Gerichtsvollzieherverteilerstelle in Dortmund

Nebenstelle:
Gerichtsstraße 27 / 29 - Zimmer 7.010 - (0231 926-27010)
Fax.: 0231 926-27090


Abteilung 2 

Aufgabe der Gerichtsvollzieherverteilerstelle ist die Zuordnung der Aufträge an die zuständigen Gerichtsvollzieher nach dem aktuell gültigen Geschäftsverteilungsplan.

Sie ist damit Anlaufstelle der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Dortmund, denen im Wesentlichen die Zwangsvollstreckung in bewegliche Sachen und die Entgegennahme des Vermögensverzeichnisses verbunden mit der Abnahme der Vermögensauskunft (früher eidesstattlichen Versicherung /Offenbarungseid) obliegt. Daneben führen sie Zustellungen im Parteibetrieb aus.

Zwangsvollstreckungs- oder Zustellungsaufträge sind an die Gerichtsvollzieherverteilungsstelle zu richten und wie folgt zu adressieren:

Amtsgericht Dortmund
-Gerichtsvollzieherverteilungsstelle -
Gerichtsplatz 1
44135 Dortmund

Erledigung eiliger Aufträge § 26 Gerichtsvollzieherordnung

Die Erledigung besonders eiliger Aufträge wird in Form einer Rufbereitschaft an sämtlichen Tagen des Jahres in der Zeit von 06:00 Uhr bis 21:00 Uhr sichergestellt.

An Werktagen innerhalb der Dienststunden ist anstelle des Eildienst habenden Gerichtsvollziehers der jeweilige ordentliche Gerichtsvollzieher (bzw. im Vertretungsfalle dessen Vertreter) auch für die Eilsachen seines (ggf. des vertretenen) Bezirkes zuständig, der durch die Gerichtsvollzieherverteilerstelle (0231 926 27010) vermittelt werden kann.

Hinsichtlich der übrigen Zeiten der Rufbereitschaft wechselt die Zuständigkeit täglich, wobei der jeweils zuständige Gerichtsvollzieher über die Rufnummer 0231 – 926 20095 zu erreichen ist.