Schiedspersonen für Dortmund

Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
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NameAnschriftSchiedsamtsbezirk
Schiedsperson:
-- nicht besetzt--
Bezirk 35
Dortmund
Schiedsperson:
-- nicht besetzt--
Bezirk 36
Dortmund
Schiedsperson:
-- nicht besetzt--
Bezirk 37
Dortmund
Schiedsperson:
-- nicht besetzt--
Bezirk 39
Dortmund
Schiedsperson:
-- nicht besetzt--
Bezirk 40
Dortmund
Schiedsperson:
-- nicht besetzt--
Bezirk 41
Dortmund
Weitere anerkannte Gütestellen für Dortmund
Rechtsanwälte/-innen, Notare/-innen und andere

Stadt Dortmund
Markt 6-8, 44122 Dortmund
Tel.-Nr.: 0231 50-24309/26073 , Telefax: 0231 50-24919
E-Mail: oberbuergermeister@dortmund.de

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Falsche oder mittlerweile veraltete Daten können Sie auch direkt an das Ministerium der Justiz NRW unter streitschlichtung@jm.nrw.de E-Mail-Symbol zum Aktenzeichen 3180 - II. 28 mitteilen.

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