Schiedspersonen für Dortmund
Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
Seite 7 von 7 Es sind 42 Schiedsamtsbezirke vorhanden
zurück
|
vor
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
Name | Anschrift | Schiedsamtsbezirk |
---|---|---|
Schiedsperson: -- nicht besetzt-- | Bezirk 42 Dortmund | |
Schiedsperson: -- nicht besetzt-- | Bezirk 45 Dortmund | |
Schiedsperson: -- nicht besetzt-- | Bezirk 46 Dortmund | |
1.Vertretung: Tillmann, Klaus | Weingartenstraße 31 44263 Dortmund Tel.-Nr.: 0231 437413 | |
Schiedsperson: -- nicht besetzt-- | Bezirk 47 und 49 zusammengelegt Dortmund | |
Schiedsperson: -- nicht besetzt-- | Bezirk 48 Dortmund | |
Schiedsperson: -- nicht besetzt-- | Bezirk 49 Dortmund |
Stadt Dortmund
Markt 6-8, 44122 Dortmund
Tel.-Nr.: 0231 50-24309/26073 , Telefax: 0231 50-24919
E-Mail: oberbuergermeister@dortmund.de
Keine aktuellen Daten ?
Es ist nicht auszuschließen, dass die in der Datenbank enthaltenen Angaben nicht immer aktuell sind.
Falsche oder mittlerweile veraltete Daten können Sie auch direkt an das Ministerium der Justiz NRW unter
streitschlichtung@jm.nrw.de zum Aktenzeichen 3180 - II. 28 mitteilen.
Weitere Informationen
Schiedsmann Schiedsfrau Schiedsamt Nachbarschaftsstreit Schlichtung