Drei Ziele werden im Insolvenzverfahren angestrebt:

In erster Linie dient das Verfahren dazu, das gesamte restliche Vermögen einer Schuldnerin/eines Schuldners bei Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung zu verwerten und aus dem Erlös alle Gläubiger gleichmäßig, also im Verhältnis ihrer Forderungen, zu befriedigen (Zahlung einer Quote).

Hiervon abweichende Regelungen insbesondere zur Sanierung eines Unternehmens und zum Erhalt der Arbeitsplätze können in einem Insolvenzplan getroffen werden.

Redlichen Schuldnerinnen und Schuldnern (natürlichen Personen) wird Gelegenheit gegeben, sich von den restlichen im Insolvenzverfahren nicht erfüllten Verbindlichkeiten zu befreien (Restschuldbefreiung), um ihnen einen wirtschaftlichen Neuanfang zu ermöglichen: Alle zu Beginn des Insolvenzverfahrens vorhandenen Forderungen können nach Ablauf einer sog. "Wohlverhaltensphase", die in der Regel drei Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens endet, nicht mehr durchgesetzt werden. 

Für Schuldnerinnen und Schuldner, die keine selbständige Tätigkeit ausüben, sieht das spezielle Verbraucherinsolvenzverfahren einen vorgeschalteten außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch vor. Diesen muss eine zugelassene Schuldnerberatungsstelle oder eine sonstige geeignete Person (Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt oder Notarin bzw. Notar oder Steuerberaterin bzw. Steuerberater) bescheinigen, bevor das Insolvenzgericht eingeschaltet wird.

Weiterführende Links

Informationen der Insolvenzabteilung des Amtsgerichts Dortmund

Telefon:

Wir weisen darauf hin, dass Auskünfte zu konkreten Insolvenzverfahren aus Datenschutzgründen telefonisch nicht erteilt werden dürfen.

Allgemeine Informationen über das Insolvenzrecht, Merkblätter, Formulare und Broschüren hierzu erhalten Sie, wenn Sie die vorstehend zur Verfügung gestellten Schaltflächen bzw.Links öffnen.

Öffentlichen Bekanntmachungen in den einzelnen Insolvenzverfahren sind auf der Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de externer Link, öffnet neues Browserfenster einsehbar. Dort finden Sie auch Hinweise für die Suche.

Gerne beantworten wir Ihre schriftlichen Anfragen, die Sie bitte per Brief an folgende Anschrift richten:

Amtsgericht Dortmund
Gerichtsplatz 1
44135 Dortmund

Ebenso ist die Übersendung per Fax an die Nummer 0231 926 23290 möglich.

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0231 926 23205

zur Verfügung.

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Vordruck des Insolvenzgerichts, soweit nicht in Justiz-online abrufbar:

Standort der Abteilung

Gebäude an dem Gerichtsplatz 1 Quelle: Amtsgericht Dortmund