Prüfen Sie hier vorab, ob Ihnen Beratungshilfe bewilligt werden kann und füllen Sie den Antrag online aus.
Den online ausgefüllten Antrag können Sie dann per Post, durch persönliche Abgabe beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes oder über das digitale Postfach "Mein Justizpostfach"
 einreichen.

Hinweis: Die endgültige Entscheidung über den Antrag erfolgt durch das zuständige Amtsgericht; eine Übersendung per Email ist nicht zulässig.

zum Vorab-Check Beratungshilfe und Antrag